Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Grundlage sind regelmäßig überprüfte Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamts.
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Antwort 09.04.2026 von Christoph Ploß CDU
Antwort 23.03.2026 von Leif Bodin CDU
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Antwort 16.03.2026 von Jan Köstering Die Linke
Die gesetzlichen Krankenkassen sparen auf dem Rücken von Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen. Jede Form der Zwei-Klassen-Medizin lehnen wir ab!
Antwort ausstehend von Svenja Schulze SPD
Antwort 17.03.2026 von Dietmar Bartsch Die Linke
Zur nun beschlossenen Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % ab April 2026 will ich mich den Gesundheitspolitikern unserer Fraktion anschließen: Wir sehen darin eine kritische Verschlechterung der Versorgung der Patienten
Antwort ausstehend von Britta Haßelmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN