Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
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Klar ist für uns: Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und nicht zu einer weiteren Verschlechterung des Zugangs zur psychotherapeutischen Versorgung führen.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Grundlage sind regelmäßig überprüfte Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamts.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Die gesetzlichen Krankenkassen sparen auf dem Rücken von Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen. Jede Form der Zwei-Klassen-Medizin lehnen wir ab!