
Eine solche gab es in Deutschland bis 2009 schon einmal. Sie wurde abgeschafft, um eine einheitliche und vereinfachte Besteuerung aller Kapitalerträge zu gewährleisten und den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand zu verringern.
Eine solche gab es in Deutschland bis 2009 schon einmal. Sie wurde abgeschafft, um eine einheitliche und vereinfachte Besteuerung aller Kapitalerträge zu gewährleisten und den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand zu verringern.
Ich bin der Auffassung, dass sich der heutige Status quo bewährt hat
Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist ein zentrales Anliegen der CDU. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung müssen wir Anreize schaffen, damit mehr Menschen zusätzlich zur gesetzlichen Rente selbst vorsorgen – etwa über Aktien und Fonds.
Diese Idee klingt interessant. Ich würde Sie aber bitten, Informationen bei der AG Finanzen meiner Fraktion zu erfragen.
Grundsätzlich sind Einkünfte aus Kapitalvermögen – genauso wie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit – steuerpflichtig. Es wäre aus unserer Sicht nicht gerecht, wenn alleine auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Steuern anfallen würden, auf Einkommen aus Kapitalvermögen dagegen nicht.
Es ist entscheidend, dass die vom Bundesinnenminister bereits angekündigte Begründung zügig geliefert wird. Wenn deutsche Gerichte dann immer noch zu der Auffassung gelangen, dass diese Zurückweisungen rechtswidrig sind, wäre es schwer vermittelbar, daran festzuhalten, bis der Europäische Gerichtshof das allerletzte Wort dazu gesprochen hat.