
Ich bin der Ansicht, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht länger im Strafgesetzbuch geregelt werden sollten.
Ich bin der Ansicht, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht länger im Strafgesetzbuch geregelt werden sollten.
Die Regelung von §218 ist eine sensible Gewissensfrage, die ich nicht zum Wahlkampfthema mache
Bereits in der Vergangenheit habe ich mich klar für die Abschaffung des § 218 StGB ausgesprochen, da ich der Überzeugung bin, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollten.
Eine Reform des Abtreibungsrechts sollte zügig nach der Bundestagswahl erfolgen. Diese komplexe Debatte gehört aber nicht in die Wahlkampfzeit.
Eine moderne Gesellschaft, die sich den Werten von Freiheit und Selbstbestimmung verpflichtet fühlt, muss bereit sein, eine sachliche Debatte über die Reform des § 218 StGB zu führen