
Es ist ein gravierender Missstand, dass es für die Ultrafeinstaubbelastung der Luft noch keinen Grenzwert gibt und dass infolge dessen z. B. im Umfeld von Flughäfen keine Ultrafeinstaubmessungen vorgeschrieben sind.
Es ist ein gravierender Missstand, dass es für die Ultrafeinstaubbelastung der Luft noch keinen Grenzwert gibt und dass infolge dessen z. B. im Umfeld von Flughäfen keine Ultrafeinstaubmessungen vorgeschrieben sind.
Das Ministerium hat mir mitgeteilt, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Reduktion des Schwefelgehaltes einsetzt, wie dies auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist.
Es ist ein gravierender Missstand, dass es für die Ultrafeinstaubbelastung der Luft noch keinen Grenzwert gibt und dass infolge dessen z.B. im Umfeld von Flughäfen keine Ultrafeinstaubmessungen vorgeschrieben sind.
In unserer Fraktion arbeiten wir eng zusammen. Den Ausführungen meiner Kollegin kann ich nichts weiter erhellendes hinzufügen.
Wie Sie richtig angemerkt haben, haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, uns auf EU-Ebene für das Thema einzusetzen. Daran werden wir uns auch halten.
Eine Wartezeit von mehreren Wochen bis zu ersten Zahlung ist allerdings leider üblich.