Frage von Gerda J. • 19.12.2024

Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Normalerweise stehen die Gründe für die Veränderung auf dem Rentenbescheid. Falls Sie Fragen dazu hätten, würde es sinnvoll sein, diese mit Ihrem Rentenberater bei der Deutschen Rentenversicherung zu klären
Ich vermute, dass eine Änderung im anzurechnenden Einkommen zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Grundrentenzuschlags Ihrer Frau geführt hat. Sollte das anzurechnende Einkommen sinken, könnte es wieder zu einer Auszahlung der Grundrente kommen.
Als Mitglied der SPD-Fraktion im Bundestag teile ich Ihre Überzeugung. Schwangerschaftsabbrüche müssen außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden.