Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
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Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 31.08.2023 von Stephan Brandner AfD
Uns ist wichtig, dass jedes Kind optimal gefördert wird.
Antwort 31.08.2023 von Stephan Brandner AfD
Soweit ich weiß, hat die AfD sich bisher so gut wie gar nicht zu dem Thema Prostitution geäußert.
Antwort 11.09.2023 von Jens Peick SPD
Am Kinder- und Jugendplan sollte und darf nicht gespart werden. Im letzten Jahr gelang es noch zusätzliche Mittel in Höhe von rund 15 Mio. € zu verhandeln.
Antwort 06.10.2023 von Jana Schimke CDU
Der Entwurf wird nun ins parlamentarische Verfahren gehen. Unsere Kritik und Änderungsvorschläge werden wir dabei deutlich machen. In der Form werden wir dem Entwurf keinesfalls zustimmen.
Antwort 13.10.2023 von Sylvia Lehmann SPD
Ich unterstütze die Regelungen des neuen Selbstbestimmungsgesetzes, weil sie transsexuellen Menschen das Leben deutlich erleichtern.