Frage von Harald K. • 14.01.2025

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Für Auslandsdeutsche gilt, dass sie sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. Februar, unterscheidet sich jedoch nach Gemeinde. Das Auswärtige Amt stellt seinen Kurierdienst - von der jeweiligen Botschaft an die Kurierstellen in Berlin und Bonn - zur Verfügung, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in der Gemeinde des Wählers ankommen.
Es bedarf weniger Auflagen, Bürokratieabbau und eine stärkere Förderung ländlicher Regionen sowie Nachfragereduzierung, um den Bedarf zu decken.