
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Nach neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten soll.
Die Bundesregierung antwortete bereits auf meine Schriftlichen Fragen aus Juni und Juli 2023 zur Evaluation (Statistiken) hinsichtlich der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, dass erst im Jahr 2026 vollständige Daten zu den Fällen des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr 2021 vorliegen. Aus diesem Grund sehe ich von einer weiteren Nachfrage bis zur Vorlage der Evaluation ab, da diese nicht zielführend wäre.
Wir teilen Ihre Sorge um die dramatische humanitäre Lage in Bergkarabach infolge der vereinbarungswidrigen Blockade des Latschin-Korridors durch Aserbaidschan.
Wir vom BSW treten unmissverständlich für eine andere Politik, die Diplomatie in den Mittelpunkt stellt und Unrecht unabhängig von eigenen Interessen benennt und bekämpft, ein.
Der Bundestag sowie auch der Bundeskanzler und die Bundesaußenministerin haben also in diesem Konflikt nicht geschwiegen, sondern sich für eine friedliche Lösung eingesetzt und humanitäre Hilfe geleistet.