Frage von Kristine H. • 07.12.2023

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Denn diese gewährleistet, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe unabhängig und frei ausüben können.
In Friedenszeiten finden allein die Normen des Menschenrechts, insbesondere das Recht auf Leben, Anwendung, wodurch „gezielte Tötungen“ in aller Regel (sofern keine Notwehr vorliegt) völkerrechtlich unzulässig sind.
Bei der Beantwortung Ihrer Frage stütze ich mich auf ein Gutachten des Bundestages vom Juni 2022...