Mit der Neuregelung soll eine langfristige partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden. (BMFSFJ)
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Antwort 05.01.2024 von Ruppert Stüwe SPD
Antwort 10.01.2024 von Nina Stahr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zwillings- und Mehrfachgeburten sowie Eltern von Kindern mit Behinderung sind aus der neuen Regelung ausgenommen. Sie und Ihre Frau können also so viele Monate parallel Elterngeld beziehen, wie Sie mögen.
Antwort 12.02.2024 von Bärbel Bas SPD
Allerdings bin ich – entgegen einer weit verbreiteten Meinung – nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten und habe daher außerhalb der mir von der Geschäftsordnung des Bundestages verliehenen Kompetenzen keine Möglichkeit, auf das Verhalten der Abgeordneten einzuwirken.
Antwort 16.01.2024 von Carl-Julius Cronenberg FDP
Sehr geehrter Herr E.,
für Ihre Frage möchte ich Ihnen danken.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen habe ich mich dazu entschlossen, Ihre Fragen persönlich und nicht mittels einer Plattform zu beantworten.
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN