Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Ulrich H. • 09.01.2024
Antwort von Anke Hennig SPD • 25.01.2024 Bei Minderjährigen ab 14 Jahren ist vorgesehen, dass diese die Erklärung selbst abgeben können, jedoch unter der Voraussetzung der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Sollte es vorkommen, dass die Sorgeberechtigten dieser Erklärung nicht zustimmen, sieht das Gesetz vor, dass Familiengerichte, orientiert am Wohl des Kindes, die Zustimmung der Eltern ersetzen können.
Frage von Ulrich H. • 09.01.2024
Antwort von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 08.07.2024 Es ist vorgesehen, dass mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetz am 1. November Minderjährige ab 14 Jahren die Änderungserklärung selbst abgeben können
Frage von Ulrich H. • 09.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 12.06.2024 Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.
Frage von Meike K. • 09.01.2024
Antwort von Jürgen Lenders FDP • 23.01.2024 Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen. Wir werden auch die Bedürfnisse von Menschen mit Kognitiven und oder psychischen Beiträchtigungen berücksichtigen.
Frage von Meike K. • 09.01.2024
Antwort von Nicole Bauer FDP • 13.06.2024 Das Gesetz berücksichtigt auch die Interessen von Menschen mit kognitiver und / oder psychische Beeinträchtigung mit, etwa unter § 3.
Frage von Meike K. • 09.01.2024
Antwort von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 05.07.2024 Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört