Frage von Mark L. • 09.01.2024

Antwort von Anke Hennig SPD • 25.01.2024
Diese Frist dient nicht der Überprüfung, sondern soll Raum für Überlegungen und Reflexion biete
Diese Frist dient nicht der Überprüfung, sondern soll Raum für Überlegungen und Reflexion biete
siehe hier
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Selbstverständlich werden wir den Aspekt der Datenübermittlung berücksichtigen.
Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.