
Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD oder eine andere Partei gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und dann muss ein Verfahren eingeleitet werden.
Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD oder eine andere Partei gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und dann muss ein Verfahren eingeleitet werden.
dazu habe ich mich kürzlich zusammen mit meinem Parteikollegen Bijan Djir-Sarai öffentlich geäußert: https://www.welt.de/politik/deutschland/article249539936/Strack-Zimmermann-Bei-Verbotsantrag-wuerde-sich-die-AfD-zum-Opfer-stilisieren.html
Ich habe mich gemeinsam mit 48 weiteren Abgeordneten aus dem Bundestag bereits öffentlich dafür ausgesprochen, dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit zu geben ein AfD-Verbot zu prüfen
Die Frage eines möglichen Verbots der AfD ist äußerst komplex und erfordert eine sorgfältige Abwägung der vorliegenden Tatsachen und rechtlichen Aspekte. Zunächst ist festzuhalten, dass das Grundgesetz Instrumente für solche Fälle vorsieht, die Frage der tatsächlichen Durchsetzbarkeit eines Parteiverbots aber von unterschiedlichen Einschätzungen begleitet wird.
Von einem Verbot möchte ich mich allerdings distanzieren, auch wenn eine zunehmende Radikalisierung zu beobachten ist.