(...) Wir wollen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung schnellstmöglich umsetzen. Die bisherige Vorhabenplanung des BMAS sieht die Umsetzung dieses Vorhabens für das Jahr 2019 vor. Bis zum Sommer soll es den Gesetzentwurf geben, er wird dann dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. (...)
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(...) Die fehlende Begründungspflicht vereinfacht zwar die Beschlussfassung, sie ändert aber nichts am Ergebnis. Vor diesem Hintergrund ist eine nachträgliche Begründungspflicht nicht zweckdienlich. Sie würde darüber hinaus die beschränkten personellen Kapazitäten des Gerichtes übermäßig binden. (...)
(...) Die fossile Mobilität ist absehbar ein Auslaufmodell. Auch der Verkehrssektor muss seine Treibhausgasemissionen stark senken, damit wir die Klimaschutzziele erreichen können. Dazu haben wir uns im Pariser Abkommen auch völkerrechtlich verbindlich verpflichtet. (...)
(...) Eine wichtige politische Maßnahme, um auf den Klimawandel zu reagieren, wäre zum Beispiel eine Stärkung des EU-Emissionshandels. Dieser muss endlich auch auf den Verkehrsbereich ausgedehnt werden, damit es uns gelingt, die klimaschädlichen Emissionen verlässlich absenken zu können. (...)