Frage von Dennis van H. • 03.07.2015

Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU
(...) Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht. Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat sind grundsätzlich zulässig, müssen aber bei möglichen Interessenverknüpfungen angezeigt und veröffentlicht werden. Näheres ergibt sich aus den Verhaltensregeln, die Sie unter dem nachstehenden Link finden können. (...)
(...) Uns allen ist an einer deutlichen Verschärfung des Rechtsrahmens gelegen. Dies ist auch unbedingt erforderlich – heute ist für die Genehmigung von Frackingbohrungen nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. (...)
Sehr geehrter Herr Heilig,