(...) Wir halten auch die Position der Bundesregierung für abenteuerlich, dass sie glaubt zu wissen, wer die Guten in diesem Krieg in Syrien sind, an wen also diese Schutzwesten geliefert werden sollen. Die Kontrolle über den Endverbleib liegt noch nicht einmal bei Kriegswaffen wirklich in den Händen der Bundesregierung. (...)
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Antwort 28.06.2013 von Matthias W. Birkwald Die Linke
Antwort 25.06.2013 von Michael Paul CDU
Sehr geehrter Herr Ringe,
Antwort 27.05.2013 von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Aber wenn es zutrifft, daß Schutzwesten an die Rebellen in Syrien geliefert werden sollen, dann handelt es sich in der Tat nach der deutschen Rechtsprechung zum Versammlungsgesetz um "Schutzwaffen". Als Gegenleistungen werden angeblich Informationen erwartet. (...)
Antwort 30.05.2013 von Volker Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Schutzwesten sind keine Kriegswaffen, daher sind sie nicht in der Kriegswaffenliste. Es handelt sich aber (abhängig von der Schutzklasse) trotzdem um Rüstungsgüter (sog. (...)
Antwort 27.05.2013 von Jürgen Klimke CDU
(...) wie dem von Ihnen zitierten Artikel zu entnehmen ist, befindet sich die Frage, ob Waffen an die syrischen Rebellen unter bestimmten Kriterien geliefert werden können noch im Entscheidungsprozess. Vom 27.5. (...)
Antwort 06.06.2013 von Bijan Djir-Sarai FDP
Sehr geehrte Frau Uduwerella