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Sehr geehrter Herr Berg,

(...) Die Medien- und Rundfunkpolitik fällt in Deutschland in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer, der Bund hat hier keine Kompetenzen. Vor diesem Hintergrund ist auch die jüngst erfolgte Reform der Rundfunkgebühren und die Einführung der „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe“ im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2010 beschlossen und in der Folge von allen 16 Länderparlamenten ratifiziert worden. (...)


(...) Das Betreuungsgeld schafft Anreize, Mütter länger vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Das verschlechtert die Chancen der Frauen, einen Wiedereinstieg in den Beruf zu finden und es erhöht auch deren Armutsrisiko, weil sie so über noch längeren Zeitraum keine Rentenansprüche erwerben. (...)