Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Heinrich V. • 18.01.2013
Antwort von Hartmut Koschyk CSU • 13.02.2013 (...) aufgrund der Gewaltenteilung in Deutschland hatte ich als Bundestagsabgeordneter weder irgendeinen Einfluss auf das Verfahren im Fall Gustl Mollath, noch vollen Einblick in die Gesamtheit der Akten. Daher steht es mir auch nicht zu, den Gesamtvorgang juristisch zu bewerten, noch maße ich mir als Nichtmediziner eine psychiatrische Stellungnahme an. (...)
Frage von Heinrich V. • 18.01.2013
Antwort von Martin Burkert SPD • 10.10.2013 (...) Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Gustl Mollath einen Verstoß gegen Grundrechte bestätigt. Man kann nach der über siebenjährigen Unterbringung eines Bürgers aufgrund eines fehlerhaften Urteils nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. (...)
Frage von Heinrich V. • 18.01.2013
Antwort von Günter Gloser SPD • 30.01.2013 (...) Der Fall Mollath ist eine innerbayerische Angelegenheit. Hier sind die bayerischen Justizbehörden und zuvorderst die Justizministerin des Freistaates Bayern gefordert, eventuelle Missstände die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, aufzuklären, Konsequenzen zu ziehen und gegebenenfalls Wiedergutmachung zu leisten. (...)
Frage von Heinrich V. • 18.01.2013
Antwort von Christian Schmidt CSU • 22.01.2013 (...) Auf die Frage, was ich in der Angelegenheit Mollath beitragen kann, antworte ich wie folgt: Ich kann in dieser Angelegenheit gar nichts beitragen. Die Begutachtung der psychischen Verfassung von Herrn Mollath ist allein eine Aufgabe, die von der Justiz zu betreiben ist. (...)
Frage von Heinrich V. • 18.01.2013
Antwort ausstehend von Stefan Müller CSU Frage von Heinrich V. • 18.01.2013
Antwort ausstehend von Harald Weinberg Die Linke