
Antwort 15.02.2012 von Marco Wanderwitz CDU
(...) noch einmal: Ein Lastenausgleich aus Gerechtigkeitsgründen ist keine Strafsteuer. (...)

(...) noch einmal: Ein Lastenausgleich aus Gerechtigkeitsgründen ist keine Strafsteuer. (...)
(...) Die umfassenden Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes der Bundesärztekammer halte ich für absolut ausreichend und teile nicht Ihre Auffassung, dass noch weitere Regelungen zur Feststellung des Hirntodes gesetzlich festgelegt werden sollten. (...)
(...) - Das Verständnis von der Privatsphäre in der Wohnung, sie der Öffentlichkeit nicht zu zeigen, steht nicht im Widerspruch zum rechtsstaatlichen Anspruch, den Besitz von Waffen zu regeln und einzuschränken. (...)