(...) Tatsächlich scheiden aber 40 Prozent der Abgeordneten bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von zwölf Jahren erhält 30 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung. (...)
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(...) Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilsgründen festgestellt, dass angesichts der neu geschaffenen Rechtsform zum Zeitpunkt des Urteils noch keine tragfähigen empirischen Aussagen möglich seien (vgl.BVerfGE 107, 150 ff., 179 f.). So fehlten insbesondere gesicherte Erkenntnisse darüber, ob es trotz der neu geschaffenen Möglichkeit gemeinsamer Sorgetragung von Eltern eines nichtehelichen Kindes dauerhaft eine beachtliche Zahl von Fällen gibt, in denen es bei Zusammenleben der Eltern mit dem Kind nicht zu einer gemeinsamen Sorge kommt, und welche Gründe hierfür maßgeblich sind. (...)
Sehr geehrter Herr Grobecker,
(...) Die Erhöhung vollzieht die Tariferhöhung für die Beschäftigten des Bundes für die Abgeordneten nach. Sie ist die Folge aus der Grundsatzentscheidung des Deutschen Bundestages, die Abgeordnetenentschädigung aus Transparenzgründen an bestimmten Gehaltsstufen im öffentlichen Dienst zu orientieren. (...)
(...) Ihren Unmut über die aktuellen Pläne von Union und SPD, die Diäten für Bundestagsabgeordnete wieder anzuheben, kann ich sehr gut nachvollziehen. Wir Liberale werden diese beabsichtigte neuerliche Diätenerhöhung ablehnen, weil wir einen Systemwechsel wollen. (...)