(...) das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.12.2001 die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern für verfassungsgemäß erklärt. Weder die Bundesregierung noch die sie tragenden Koalitionsparteien stellen die gesetzlich geregelte Mitgliedschaft aller Unternehmen in den Kammern in Frage. (...)
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