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(...) Die künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Zu den Telekommunikations-Verkehrsdaten gehören neben den Daten über die Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Dabei speichert das Telekommunikationsunternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail Versendung, nicht hingegen, welche Internet-Seiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte. (...)
(...) In Anbetracht der Tatsache, dass das Parlament und die Regierung nur funktionsfähig sind, wenn demokratischen Mehrheitsentscheidungen der Fraktionen ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen von den Abgeordneten missachtet werden, habe ich mich gegen eine Ablehnung des Entwurfs entschieden. Wichtig ist, dass die Hürden so hoch gesetzt wurden, dass die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger nicht ohne weiteres von staatlichen Institutionen eingesehen werden können. So wichtig Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung sind, sie dürfen den freiheitlichen Rechtstaat nicht untergraben. (...)
(...) Selbstverständlich beschließt der Deutsche Bundestag keine Gesetze, von denen er weiß, dass sie sicher ganz oder in Teilen verfassungswidrig sind. (...) Ich gehe davon aus, dass eine zeitnahe Überprüfung erfolgt. (...)
(...) Die Erhöhung der Rentenbezüge finde ich begrüßenswert – jedoch lange nicht ausreichend. Die erste Rentenerhöhung seit mehr als drei Jahren ist für die Rentner nur auf den ersten Blick erfreulich und verliert bei näherem Hinsehen sehr schnell ihren Glanz. (...)
(...) Im Rahmen dieser Umsetzung soll auch eine entsprechende Änderung in § 176 StGB erfolgen, um die genannte Strafbarkeitslücke zu schließen. Künftig soll sich der Täter strafbar machen, wenn er ein Kind dazu bestimmt, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die vorgeschlagene Formulierung umfasst alle sexuellen Handlungen des Kindes, auch diejenigen, die das Kind weder an sich noch vor einem anderen vornimmt. (...)
(...) Meines Erachtens muß ein präziser Funktionsauftrag dabei auch aufzeigen, was eben NICHT vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk geleistet werden darf. Insbesondere dort, wo freie und private Anbieter hochwertige kulturelle Angebote aufbauen, darf keine mit Gebührenmilliarden finanzierte Verdrängung stattfinden. (...)