
Sehr geehrter Herr Leonhardt,
zur Frage der Diätenerhöhung habe ich einen klaren Standpunkt, den Sie meiner Nachricht an Herrn Pauling entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich MdB
Sehr geehrter Herr Leonhardt,
zur Frage der Diätenerhöhung habe ich einen klaren Standpunkt, den Sie meiner Nachricht an Herrn Pauling entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich MdB
(...) Gundsätzlich ist die Orientierung der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung einfacher Bundesrichter oder kommunaler Wahlbeamter kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern richtig. So vertritt ein Bundestagsabgeordneter in Deutschland im Durchschnitt 160.000 – 250.000 Bürgerinnen und Bürger, im Wahlkreis Celle – Uelzen gab es zur letzten Bundestagswahl 2005 insgesamt 217.953 Wahlberechtigte. (...)
(...) Wenn man den Abgeordneten zugesteht, dass der gewählte Vergleichsmaßstab B6/R6 gerechtfertigt ist, dann ist die Kritik an der absoluten Höhe der Abgeordnetenentschädigung unangebracht. Ich kann nachvollziehen, dass die isolierte Betrachtung des Gesamt-Prozentsatzes der Anhebung der Abgeordnetenentschädigung auf den ersten Blick zu Unmut geführt hat, da er sehr hoch erschien. Dabei wurde aber geflissentlich übersehen, dass diese hohe Steigerungsrate eben auch Ergebnis der vom Parlament sich selbst freiwillig auferlegten Nullrunden der letzten Jahre ist. (...)
(...) Sie sind nicht das deutsche Volk. Sie haben das Recht auf freie Meinung. Ich auch. (...)
(...) So wird in diesem Bericht beispielsweise auch festgestellt, dass die durchschnittliche Beitragslast für das einzelne IHK-Mitglied von 1998 bis 2001 um über 10 Prozent gesunken ist und die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen die IHKs abgenommen hat, auch die von Ihnen angeführte Zahl der Zwangsvollstreckungen ist im Berichtszeitraum zurückgegangen. Die Bundesregierung stellt als Fazit des Berichts fest, dass die IHKs als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft erforderlich und sachgerecht sind, sie sieht sich in dieser Haltung auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, das im Dezember 2001 festgestellt hat, dass die Pflichtmitgliedschaft in der IHK verfassungsgemäß ist. (...)
(...) aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen berichten, dass Abgeordnete sehr wohl den Solidaritätszuschlag entrichten müssen, der Solidaritätszuschlag ist auf dem besten Wege zu einem finanzpolitischen Anachronismus zu werden. Ursprünglich wurde er nicht nur mit dem Aufbau Ost, sondern sogar mit den Kosten des Golfkriegs begründet, was aber als vermeintlich zweckgebundene Steuer eingeführt wurde, ist schon längst zu einem festen Bestandteil der Steuereinnahmen des Staates geworden. (...)