
(...) Neben dem Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetz und der rechtsgültigen Brenn-Verordnung in Niedersachsen ist es Angelegenheit der Gemeinde, ob sie einen oder mehrere Brenntage zur Verfügung stellen oder darauf verzichtet. (...)
(...) Neben dem Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetz und der rechtsgültigen Brenn-Verordnung in Niedersachsen ist es Angelegenheit der Gemeinde, ob sie einen oder mehrere Brenntage zur Verfügung stellen oder darauf verzichtet. (...)
(...) Es ist selbstverständlich legitim, sich zu fragen, ob eine Restlaufzeitverlängerung dazu beitragen kann, eine mögliche Energielücke in der Zukunft kurzfristig zu schließen. Mögliche Risiken dieser Technologie - insbesondere die ungelöste Frage nach sicheren Endlagerplätzen für den Atommüll - sollten wir aber nicht aus den Augen verlieren. (...)
(...) Aber ich kann Ihnen aus meiner Sicht sagen, dass ich es falsch finde, ausschließlich den Unternehmen Erleichterungen zu bescheren, damit sie Verantwortung übernehmen. Prämien für Langzeitarbeitslose (und das wäre ihr Modell) halte ich nicht für Menschen würdig, denn es geht dem Unternehmen dann nicht um den Menschen, sondern um die Prämie. (...)
(...) Da die weltweit verbleibenden Energieressourcen absehbar aufgebraucht sein werden, müssen wir unsere Energieversorgung mittel- und langfristig auf regenerative Energien umstellen. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, den Verbrauch von Energie zu verteuern, um damit Anreize zur besseren Energieeffizienz zu setzen. Würde der Staat sich jetzt dazu entschließen, den Preisanstieg bei Energie durch Subventionen aufzufangen, müssten die staatlichen Zuschüsse ständig erhöht werden. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu, dass die Zahl der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes im Deutschen Bundestag zu hoch ist und dass sich dadurch die Modernisierung des Beamtentums gelegentlich verzögert. Allerdings kann ich Ihnen versichern, dass Sie nicht der Einzige sind, der die Politik auf die vermeintliche Privilegierung der Beamten hinweist und dadurch ein starkes Bewusstsein für diese Thematik herstellt. Auch die Lobby des Deutschen Beamtenbundes ist zwar stark, aber keinesfalls ohne ausreichend Widerspruch, so dass die Beamten auch weiterhin nicht von Reformen oder Kürzungen verschont werden. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 festgestellt, dass diese Gründe die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen für verheiratete und nicht verheiratete Eltern rechtfertigen. Ich gehe daher davon aus, dass die Regelung des § 1626a BGB auch nicht menschenrechtswidrig ist. (...)