Sehr geehrter Herr Vetter,
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Sehr geehrter Herr Grannemann,
ich kenne den Vorschlag von Herrn Schünemann nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
(...) Insbesondere wären von einem "Grundrechtskontrollrat", keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten. (...) Darüber hinaus birgt ein "Grundrechtskontrollrat" vielmehr das Risiko, dass mittels angeblich verfassungsrechtlicher Argumentationen allein rechtspolitische Forderungen aufgestellt werden, die von Verfassungs wegen eben nicht zwingend sind. (...)
(...) Der Bundespräsident darf ein Bundestagsgesetz dann nicht unterschreiben, wenn es offenkundig grundgesetzwidrig ist. Dreimal hat der gegenwärtige Bundespräsident danach entschieden, ein Gesetz nicht zu unterschreiben. In anderen Fällen kann der Weg bis zum Bundesverfassungsgericht beschritten werden. (...)
(...) Gerade die Umgangsregelungen führen auch oft zum Streit. Ich finde es deshalb richtig, dass das Kindeswohl hier im Mittelpunkt steht. Dies ist auch in §1626 BGB entsprechend festgelegt. (...)
(...) Sie haben die Entwicklung der Beiträge zur Krankenversicherung angesprochen: Ohne den Gesundheitsfonds mit dem einheitlichen Kassenbeitrag für alle und der fairen Verteilung der Mittel hätten die steigenden Kosten der medizinischen Versorgung zu einer sehr ungleichen Belastung der Krankenkassen geführt. Die großen Versorgerkassen mit vielen Rentnerinnen und Rentnern hätten ihren Beitrag sicherlich um einen ganzen Prozentpunkt oder noch mehr anheben müssen. Andere Kassen, die fast nur junge und gesunde Mitglieder versichern, hätten ihre Tarife dagegen weit weniger angehoben. (...)