Frage von Maike H. • 23.06.2025

Antwort ausstehend von Boris Pistorius SPD
Der Deutsche Bundestag hat damit eine gute Grundlage geschaffen, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung.
Nach meiner Auffassung ist da § 26 FamFG eindeutig.