Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben eine verlässliche Grundlage für alle Beteiligten schaffen und zugleich den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Träger Rechnung tragen
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Entscheidend ist, dass die neue Finanzierung auch in der Praxis die tatsächlichen Personal- und Betriebskosten berücksichtigt, längere Betreuungszeiten verlässlich absichert und den Trägern Planungssicherheit gibt. Genau darauf muss im weiteren Verfahren besonders geachtet werden.
Sie sprechen einen Punkt an, der auch für meine Fraktion im laufenden Gesetzgebungsverfahren zentral ist: Eine Neuordnung der Kita-Finanzierung darf nicht zulasten der Qualität frühkindlicher Bildung gehen.
Informationsfreiheit stärkt Vertrauen und Demokratie. Schutzinteressen müssen gelten, dürfen Transparenz aber nicht pauschal einschränken.
Deshalb finde ich es richtig, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Aber eben nicht nach dem Gießkannenprinzip.
Die einseitige Veränderung ohne die persönlich erbrachte Lebensleistung zu berücksichtigen halte ich nicht für zielführend, da hier der Vertrauensschutz nicht gewährleistet wäre. Andererseits halte ich es für sinnvoll Menschen, welche über die geltende Regelaltersgrenze hinaus eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit ausüben möchten auch finanzielle Anreize zu gewähren.