Frage von Evelyn R. • 07.04.2025
Antwort von Ines Seiler SPD • 11.04.2025
Grundsätzlich kann auch die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden. Ein Hinweis darauf müsste sich auch in Ihrem Mietvertrag finden.
Grundsätzlich kann auch die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden. Ein Hinweis darauf müsste sich auch in Ihrem Mietvertrag finden.
Die Grundsteuer ist schon immer Teil der Betriebskosten
In Strausberg bin ich derzeit das einzige Mitglied des Bündnisses Sahra Wagenknecht. Im übrigen Landkreis gibt es jedoch bereits weitere engagierte Mitglieder, und in den kommenden Wochen wird es ein verstärktes Verfahren zur Mitgliedergewinnung geben, um die regionale Präsenz weiter auszubauen.