Antwort 07.08.2006 von Wolfgang Kosia SPD
Sehr geehrter Herr Moser,
Sehr geehrter Herr Moser,

Sehr geehrter Herr Moser,

Sehr geehrter Herr Moser,
Guten Tag!

Sehr geehrter Herr Morgenstern,
1. grundsätzlich ist das Schild "nur für Anwohner" nicht zulässig. Der Investor hat u. a. die Auflage bekommen, einen öffentlichen Spielplatz zu errichten, damit können auch Ihre Kinder dort spielen.