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Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
die Änderungen am Landesbesoldungsgesetz befinden sich demnächst in der parlamentarischen Abstimmung.
Ich war sowohl mit den Betreiber*innen des Strandbades als auch des Saunabetriebes in Kontakt und kenne den Vorgang.
Die Umsetzung des Kiezblocks Reuterkiez hat letzte Woche begonnen und die Mehrheit der Maßnahmen soll bis zum Jahresende umgesetzt werden.