Antwort 29.11.2023 von Klaus Holetschek CSU
die soziale Pflegeversicherung ist eine sogenannte Teilleistungsversicherung, die nicht den Anspruch hat, alle im Pflegefall entstehenden Kosten vollständig abzudecken.
die soziale Pflegeversicherung ist eine sogenannte Teilleistungsversicherung, die nicht den Anspruch hat, alle im Pflegefall entstehenden Kosten vollständig abzudecken.
Diesem Wunsch entspreche ich gerne und lade sie herzlich ein, eine meiner Veranstaltungen im "Endspurt" zu besuchen, um uns persönlich miteinander auszutauschen.
Ich werde keine Initiative zur Cannabis-Legalisierung starten oder mich an solchen beteiligen.
(ab Seite 62) kämpfen wir für eine Bundesratsinitiative aus Bayern heraus für die bundesweite Anhebung der Bagatellgrenzen zur Strafverfolgung bei Cannabisbesitz und den Ausbau an Suchtberatungs- und Präventionsangeboten.
