Antwort 26.01.2026 von Christian Bernreiter CSU
Der Freistaat hat insoweit bei der verkehrsrechtlichen Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen keinerlei Zuständigkeiten mehr.
Der Freistaat hat insoweit bei der verkehrsrechtlichen Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen keinerlei Zuständigkeiten mehr.
Als Grundlage für die Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (VeRA) nutzt die Bayerische Polizei Softwareprodukte der Firma Palantir Technologies GmbH.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es handelt sich nicht um den Abschluss eines neuen milliardenschweren Rahmenvertrags. Vielmehr geht es um eine Bündelung bereits bestehender Beitrittsverträge bayerischer Behörden zu bundesweiten Konditionenverträgen.
Im Einzelfall steht der Rechtsweg offen.