Antwort 08.07.2024 von Christian Bernreiter CSU
In Gebieten mit erhöhtem Bedarf kommt das Benennungsverfahren zur Anwendung. Lt. Rechtsprechung darf die bisherige Wohndauer nur ergänzend berücksichtig werden.
In Gebieten mit erhöhtem Bedarf kommt das Benennungsverfahren zur Anwendung. Lt. Rechtsprechung darf die bisherige Wohndauer nur ergänzend berücksichtig werden.
Ja, auch ich bin EU-skeptisch und sehe es kritisch wenn Hoheitsrechte immer mehr nach Brüssel und anderswo abwandern.
Die interministerielle Abstimmung hat bereits begonnen. Für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe wurde die Belastungsgrenze 2023 auf 320 Euro pro Jahr gesenkt.