(...) Aufgrund der besonderen Bedeutung des Waldes für den Schutz von Klima, Wasser, Luft und Boden, Tieren und Pflanzen, für die Landschaft und den Naturhaushalt, verpflichtet das bayerische Waldgesetz die Waldbesitzer ihren Wald nachhaltig zu bewirtschaften. An die Bewirtschaftung des Staatswalds werden dabei besondere Anforderungen gestellt, denn der ist vorbildlich zu bewirtschaften. (...)
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