(...) Ihre Besorgnis ob des ständig zunehmenden Einflusses von Rundfunk- und Fernsehanstalten des Öffentlichen Rechtes auf die "Zwangskundschaft", die ihnen durch die Erhebung von Rundfunkgebühren zugeführt ist, teile ich nicht. Die einschlägigen Anstalten ohne öffentlich-rechtlichen Auftrag und Hintergrund haben den hier in Rede stehenden Informationsauftrag ebenso wenig wie sie seitens der Gesellschaft oder der Politik verpflichtet werden können, in ihrer Programmgestaltung auf Einseitigkeit in der Berichterstattung (nicht allerdings der Kommentierung einzelner Sachverhalte) zu verzichten. (...)
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