Ich kann gut nachvollziehen, dass sich Beitragszahlende eine unbegrenzte Verfügbarkeit wünschen. Das staatsvertragliche System ist jedoch auf einen Ausgleich zwischen dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Interessen privater Anbieter angelegt.
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Antwort 05.03.2026 von Petra Olschowski BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 18.02.2026 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn Menschen komplementäre Behandlungsmethoden bevorzugen oder ergänzend nutzen möchten, dann spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.
Antwort 15.02.2026 von Isabell Fuhrmann Die Linke
Ja, ich setze mich für ein AfD Verbotsverfahren ein. Darüber hinaus braucht es die Einführung einer Antifaschismus-Klausel in der Landesverfassung, welche alle staatlichen Institutionen verpflichtet daran mitzuwirken, die extreme Rechte zurückzudrängen.

Antwort ausstehend von Ingo Bauer CDU
Antwort 24.02.2026 von Bennet Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landesrechtlich ist das alles bereits jetzt möglich. Allerdings muss die zuständige Kommune im entsprechenden Baubauungsplan, Flächen beispielsweise für Tiny Häuser auch ausweisen. Das wird leider nicht überall gemacht.
Antwort ausstehend von Gerd Bogisch ÖDP