Frage von Mirko S. • 11.05.2023

Antwort von Joachim Steyer AfD • 16.06.2023
Da es hierbei um eine konkrete Regelung der bayerischen Staatsregierung geht, lässt sich die Situation jedoch nicht 1:1 auf Baden-Württemberg übertragen.
Da es hierbei um eine konkrete Regelung der bayerischen Staatsregierung geht, lässt sich die Situation jedoch nicht 1:1 auf Baden-Württemberg übertragen.
Die in Baden-Württemberg verhängten Bußgelder sind bisher nicht in ihrer Allgemeinheit gerichtlich angefochten worden, so dass sich die Frage der Rückzahlung in Baden-Württemberg derzeit nicht stellt.
Wenn man pauschal alle Bußgelder zurückzahlen würde, wäre es - anders als beim Beispiel in Bayern - gerade kein positives Signal
In Bayern werden nicht sämtliche erhobenen Bußgelder zurück erstattet, die im Rahmen der damaligen Allgemeinverfügungen fällig wurden - es geht lediglich um die Bußgelder, die in Bayern zu Unrecht verlangt wurden.