Vom forstwirtschaftlichen Sprecher der Fraktion, Sebastian Müller, ist Ihnen eine sehr ausführliche Antwort zugegangen, zu der ich keine Ergänzungen habe
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Ich hoffe, dass es durch die Landeszuweisung für die Toilette und die dargestellten Möglichkeiten über die Pauschalkostenerstattung oder die geringeren Kosten einer Folgegenehmigung eine einmalige Absage bleibt und Ihre traditionsreiche Hatzbachtalwanderung im nächsten Jahr umso erfolgreicher stattfinden kann
Gewisse Zwänge sind aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz herzuleiten, dem eine Verwaltung natürlich verpflichtet ist. Insofern hoffe ich, dass Sie zukünftig Ihre Hatzbachtalwanderung wieder möglichst unbeschwert durchführen können.
Ihre Frage bezieht sich allerdings auf Wandertage, die einen hohen Aufwand für Hessen Forst erfordern.
Es ist unbestreitbar, dass größere Veranstaltungen in den Wäldern zu Beunruhigungen und zu zusätzlichem Aufwand führen. Organisierte Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern gehen über das allgemeine Betretungsrecht hinaus und müssen daher geplant und organisiert werden.
Ich kann mir eine Bagatellgrenze in solchen Fällen vorstellen, ohne damit die Gewinnerzielung grundsätzlich in Frage zu stellen.