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Wir haben kontinuierlich dafür geworben, die Familienstartzeit so schnell wie möglich umzusetzen, und werden uns auch im nächsten Bundestag dafür einsetzen.
Die Verlustverrechnung ist weiter möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß.
Ich hielte es jedenfalls für falsch und nicht im Sinne unserer Bürger, Konzepte wie Staatlichkeit oder auch der Staatszugehörigkeit aufzugeben. In meinen Augen sind solche Überlegungen nichts als Träumereien.
Eine Aufhebung bestimmter Gesetze im Vorhinein einer Entscheidung eines Gerichtes, das erst einmal angerufen werden müsste, halte ich für nicht sinnvoll.
Falls keine geeigneten Lehramtsbewerber verfügbar sind, können auch qualifizierte Personen mit anderen universitären Masterabschlüssen eingestellt werden.
Ich rechne bald mit einem Kabinettsbeschluss. Aufgrund der Neuwahlen kann es aber sein, dass das Gesetz in der nächsten Wahlperiode beraten werden muss.