Die Freien Demokraten lehnen eine Herausnahme von zahnärztlichen Leistungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab.
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Maßgeblich sind am Ende die konkreten Gesetzentwürfe und Verordnungen, die wir im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten.
Ich gehörte zu den 37 Erstunterstützerinnen und -unterstützern, die einen Antrag für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens in der letzten Wahlperiode initiiert haben, und werbe auch weiterhin für dieses Anliegen.
Einzig das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die AfD verboten gehört. Das Gericht sollte diese Frage aber schnellstens gestellt bekommen.
Die Fragen beziehen sich auf einen Themenbereich des Bundes. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihren Bundestagsabgeordneten bzw. Ihre Bundestagsabgeordnete.
Lassen Sie mich, bevor ich weiter ausführe, direkt klarstellen: Es war in der Tat kein gutes Signal, das wir Grüne mit der Abstimmung gesendet haben. Das wollen wir nicht schönreden.