Ich kann Ihre Kritik an der aus Ihrer Sicht kurzen Anfechtungsfrist verstehen. Wie ich bereits in meiner letzten Nachricht geschrieben habe, haben Sie allerdings bereits das Recht in die Beschlusssammlung Einsicht zu nehmen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Indien ist kein Entwicklungsland
Zudem wird in Drucksache (20/10099) von der Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund von unzureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat das Strafverfahren eingestellt hat.
Dass die Abstimmung über eine so wichtige Richtlinie wie das EU-Lieferkettengesetz ausgerechnet auf Grund der FDP-Blockade und der daraus resultierenden fehlenden Zustimmung Deutschlands im Rat auf der Kippe stand (unklare Mehrheiten) und verschoben wurde, ist extrem bitter.
Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen: Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, dass sich die maximal zulässige Obergrenze des Besitzes im privaten Raum bei 50 Gramm getrocknetem Cannabis befindet
Sie haben die Möglichkeit, die oder den für Ihren Wohnort zuständige*n SPD-Bundestagsabgeordnete*n zu kontaktieren.