Zudem bemerken wir als Unionsfraktion, dass der aktuelle Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, welches am 1. Februar 2024 veröffentlicht wurde, bei vielen Forschungseinrichtungen erhebliche Sorgen verursacht, indem diese eine Beschränkung ihrer in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Forschungsfreiheit befürchten.
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Es ist uns ein großes Anliegen, den Tierschutz durch hohe Tierschutzstandards weiterzuentwickeln. Dabei müssen alle Bereiche berücksichtigt werden von der Landwirtschaft über die Forschung, bis zum Handel, Transport und natürlich der Haltung von Tieren.
Die Ampel verbessert den Tierschutz durch weitreichende Reformen des bestehenden Tierschutzgesetzes.
Auch die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem grüngeführten BMEL einen ambitionierteren Gesetzentwurf erwartet. Am Ende hat aber auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert.
Der Schutz der Tiere erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen notwendigen Verbesserungen und umsetzbaren Regelungen für die Praxis. Deutschland gehört bereits zu den führenden Nationen weltweit in diesem Bereich.
Wie sie aus unseren bisherigen Gesprächen wissen, sind wir um eine Lösung dieser Problematik bemüht. Das wir dies Urteil nicht glücklich finden, ist Ihnen ebenfalls bekannt. Dennoch müssen wir es akzeptieren.