Antwort 29.08.2005 von Michael Grosse-Brömer CDU
Sehr geehrter Herr Funk,
Sehr geehrter Herr Funk,
Sehr geehrter Herr von Frehen,
vielen Dank für Ihre Frage zur Föderalismusreform.
Sehr geehrter Herr Kerl,
der zweite Bildungsweg wird nicht benachteiligt, sondern rentenrechtlich wie ein gleichwertiger Ausbildungsgang im ersten Bildungsweg behandelt.
Sehr geehrter Herr von Frehen,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Tempolimit in Deutschland.

Das dürfte doch das kleinste Problem sein.
Sehr geehrter Herr von Frehen,