Antwort 28.02.2006 von Margot Queitsch SPD
Sehr geehrte Frau Meißner,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrte Frau Meißner,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrte Frau Meißner,
vielen Dank für Frage, die ich hiermit beantworten möchte:
Sehr geehrte Frau Meißner,
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier die Antwort:
"Ja, wie im Land Rheinland-Pfalz in den Artikeln 107 ff bereits geregelt."
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Pörksen
Sehr geehrte Frau Hillesheim,
bei der von Ihnen gestellten Frage handelt es sich um ein bundespolitisches Thema. Die Überflugrechte für die US-Streitkräfte sind im NATO-Truppenstatut geregelt.
Überflugsrechte stehen im Zusammenhang bilateraler Abmachungen. Sie bedürfen n. m. A. im zivilen Bereich einer den internationalen Standards entsprechenden Vereinbarung.