Antwort 22.03.2006 von Heiderose Berroth FDP
Sehr geehrter Herr Schweppes,
die stellvertrende Fraktionsvorsitzende macht das was der Titel sagt, sie vertritt den Fraktionsvorsitzenden wenn dieser verhindert ist, weil er z.B. zur gleichen Zeit einen anderen Termin wahrnehmen muss.
