Antwort 29.04.2006 von Wolfgang Beuß CDU
Sehr geehrte Frau Großmann,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrte Frau Großmann,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr Reth,
ich finde, Sie können derartige Feststellungen unmittelbar an die Abgeordneten schicken. Im Zeitalter der E-Mails ist die Vervielfältigung ja kein Problem mehr.
Sehr geehrter Herr Halfmann,
Sehr geehrter Herr Hansen,
Sehr geehrter Herr Reth,
ganz ehrlich: Das weiß ich nicht. Wenn es so wäre, dass die Religionsmündigkeit der 14jährigen (und das Recht zum Kirchenaustritt) die Eltern belasten würde, wäre ich dafür, dies zu ändern.
Sehr geehrter Herr MA Pavlovic,