(...) Richter- und Staatsanwaltstages in Würzburg wurde nicht die Abschaffung, sondern der Einfluss des europäischen Integrationsprozesses auf das nationale Zivilrecht diskutiert. Ich teile in diesem Punkt die Auffassung des Düsseldorfer Europaabgeordneten von der CDU, Klaus Heiner-Lehner, der in seinem Einführungsvortrag zu der von Ihnen genannten Veranstaltung betonte, dass die Europäisierung des Rechts nicht das Ende des nationalen Zivilrechts bedeutet. Auch bei der von Ihnen genannten Tagung des europäische Juristen - Netzwerkes www.elsa.de zum Thema "Bye bye BGB", stand die Abschaffung des nationalen deutschen Zivilrechtes nicht zur Diskussion. (...)
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(...) Ihren Ausführungen kann ich leider nicht zustimmen. Geistiges Eigentum bedarf des gleichen rechtlichen Schutzes wie sächliches Eigentum. Ein Diebstahl kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass das Diebesgut eventuell keiner gekauft hätte. (...)
(...) 6800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LBK, die ein Rückkehrrecht zur Stadt besitzen, haben (nach heutigem Stand) 1955 beantragt, von diesem Rückkehrrecht Gebrauch zu machen. D.h., dass fast ein Fünftel aller beim LBK/Asklepios Beschäftigten so wenig Vertrauen in diesen Arbeitgeber haben, dass sie lieber einer ungewissen Zukunft bei der Stadt entgegensehen, als in ihren angestammten Berufen beim LBK zu bleiben. Diese Abstimmung mit den Füßen wird die Stadt eine erkleckliche Summe kosten und hat auch schon dazu geführt, dass in weiten Teilen der Verwaltung faktisch ein Einstellungsstopp besteht, bis man alle Rückkehrerinnen und Rückkehrer vom LBK untergebracht hat. (...)
(...) Ihre Frage ist vollkommen berechtigt. Die grüne Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat mittlerweile einen Antrag eingebracht, der dieser Frage sowie weiteren Fragen zu den Bränden in Brunsbüttel und Krümmel nachgeht. Den Antrag der grünen Landtagsfraktion finden Sie im Anhang. (...)
(...) Trotzdem stimme ich bei diesem Antrag mit Nein, da es sich einzig und alleine um eine Provokation gegenüber den Betroffenen handelt. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist durch den Koalitionsvertrag an ein einheitliches Abstimmungsverhalten mit ihrem Bündnispartner CDU/CSU gebunden. (...)
(...) Die Teilprivatisierung des LBK war unumgänglich, weil die wirtschaftliche Situation des LBK ein Ausmaß angenommen hatte, das von der Hansestadt einfach nicht weiter zu tragen gewesen wäre. (...) Daß ein privater Krankenhausbetreiber wirtschaftlich arbeitet, ist ja kein Makel. Es sichert vielmehr die Arbeitsplätze der Mitarbeiter. (...)