(...) Ich stimme Ihnen völlig zu, dass die Finanzen der Rentenversicherung nicht ausreichend transparent gemacht werden. Dies ist insbesondere für die Beitragszahler ein großes Ärgernis, denn sie wissen nicht, ob ausreichend Steuermittel für versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung gezahlt werden. (...)
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(...) Mein daraus resultierendes politisches Handeln gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie: Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder wird durch sexuelle Übergriffe von Erwachsenen verletzt und kann zu bleibenden körperlichen wie psychischen Schäden führen. Deshalb ist der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen, das von mir und ebenso von Lesben- und Schwulenverbänden wie der International Lesbian and Gay Association (ILGA) auf das schärfste verurteilt wird. Dies ist keine Frage von Heterosexualität und Homosexualität: Der sexuelle Missbrauch bleibt ein Verbrechen, unabhängig davon ob er zwischen Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechtes geschieht. (...)
(...) Die verschiedenen Varianten werden auch in der SPD breit diskutiert. Ich unterstütze generell die Idee der Erwerbstätigenversicherung, die beinhaltet, auch Beamte und Selbständige mit in die Rentenversicherung einzubeziehen. Über die Ausgestaltung einer Erwerbtätigenversicherung gibt es aber noch viele zu debattierende Punkte, die zum einen rechtlicher Natur sind, zum anderen aber auch konkrete Fragen betreffen, inwiefern etwa Vermögenseinkünfte mit einbezogen werden sollten. (...)
(...) Es kommt also auf die Art der Ganztagsgrundschule an, ob man wie sonst einen Hortschein oder einen Schein für die notwendige Anschlussbetreuung erhält. (...) Da diese Leistungsart "Anschlussbetreuung Ganztagsschule" mittlerweile in den Katalog der Leistungsarten des Kita-Gutscheinsystems aufgenommen wurde, müsste das Angebot über den in der Drucksache von Anfang letzten Jahres angesprochenen Modellversuch hinausgehen und auch die ggf. (...)
(...) Allgemein lässt sich aber sagen, dass sich das Verhältnis zum Nachbarn nach dem Zivilrecht und in Ihrem Fall nach dem nordrheinwestfälischen Nachbarschaftsrecht ergibt. (...)
(...) Denn die Abgeordneten werden von ihren Fraktionen in die Ausschüsse des Bundestages entsandt und vertreten dort deren Beschlüsse. Sollten Abgeordnete die MehrheitsbeschlüsMehrheitsbeschlüsseaktion dauerhaft nicht in ihrem Ausschuss vertreten können, wäre es nur legitim, wenn die Fraktion einen anderen Vertreter ihrer Interessen in dem Ausschuss benennt. (...)