(...) Die vorgesehene Speicherungspflicht ist aber auch unverzichtbar, um eine effektive Strafverfolgung in bestimmten Kriminalitätsbereichen, wie etwa der Betäubungsmittel- oder Internetkriminalität, zu gewährleisten. Sie stellt unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechte – vorrangig des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 10 Abs. (...)
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(...) Zusätzlich wollen wir bei der Riester-Rente für die ab 2008 geborenen Kinder die Kinderzulage anheben und für junge Beschäftigte einen Berufseinsteiger-Bonus einführen. Mit der Fortführung der beitragsfreien Entgeltumwandlung und diesen Maßnahmen wird die zusätzliche Altersvorsorge auf eine noch solidere Grundlage gestellt. (...)
(...) Hintergrund dieser Initiative waren eine große Anzahl von Gewaltdelikten - allen voran Messerstechereien, die zu zahlreichen Verletzten führten. Aus diesem Grunde traten die Landesregierungen vor kurzem an den Deutschen Bundestag heran und äußerten den Wunsch, zukünftig selbst auf Grundlage von Rechtsverordnungen "waffenfreie Zonen" an Brennpunkten von Gewalttaten einrichten zu können; diesem Wunsch wollten sich die Koalitionsfraktionen nicht entziehen. (...)
(...) Da sich die Gewaltdelikte mit Waffengebrauch zu einem erheblichen Teil auf bestimmte Örtlichkeiten in Großstädten konzentrieren, halte ich die Möglichkeit eines Verbots des Führens von Waffen in den betroffenen Straßen und Plätzen für ein geeignetes Mittel, dieser Gewaltentwicklung wirksam zu begegnen. Ich sehe keinen Grund, weshalb ein Führen von Waffen in derartig sensiblen Gegenden erlaubt sein soll. (...)
(...) Ihre Auffassung, dass die Normalbevölkerung pauschal kriminalisiert wird, kann ich auch angesichts Ihrer eigenen Feststellungen nicht teilen. Natürlich sind Messer Werkzeuge, aber sie können auch zu anderen Zwecken missbraucht werden. Wenn ich Ihrer Aussage folgen würde, würde es heißen: Wenn sich keiner an das Gesetz hält, brauchen wir keines. (...)
(...) Wegen der einheitlichen Besteuerung können Anlageentscheidungen in Zukunft weitestgehend frei von steuerlichen Erwägungen getroffen werden, so dass steuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen gerade im Rahmen langfristiger Anlageentscheidungen nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Ein erheblicher Teil der angestrebten Besteuerungsgerechtigkeit und auch des Vereinfachungseffektes der Abgeltungssteuer ginge verloren, würden nicht sämtliche privaten Veräußerungsgewinne mit einbezogen. (...)