Frage von Dr. Hans B. • 17.05.2006

Antwort von Klaus-Peter Hesse CDU • 18.05.2006
Sehr geehrter Herr Dr. Breil,
Sehr geehrter Herr Dr. Breil,
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
auch wenn ich in Ihrer Mail keine Frage erkennen kann, möchte ich Ihnen dennoch antworten:
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
die Abgeordneten haben auch nach dem jetzigen Wahlrecht die Möglichkeit eine Rückmeldung der Wählerschaft auf die geleistete Arbeit zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
Sehr geehrter Herr van der Linde,
Hallo,