Sehr geehrter Herr Haimerl,
vielleicht wenden Sie sich mit Ihrer Frage besser an meinen Kollegen Dr. Karl Lauterbach. Hier fehlen mir die Detailkenntnisse. Ich sitze auch nicht im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Sehr geehrter Herr Haimerl,
vielleicht wenden Sie sich mit Ihrer Frage besser an meinen Kollegen Dr. Karl Lauterbach. Hier fehlen mir die Detailkenntnisse. Ich sitze auch nicht im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
(...) Die zuständigen Behörden befinden sich aber zur Zeit im Abstimmungsprozess mit dem Hersteller, ob und wie eine Zulassung erreicht werden könnte. Eine Anwendung von Avastin ist lediglich im Rahmen einer klinischen Studie möglich. (...)
(...) 1.500 Euro etwa das 30-fache gegenüber einer Anwendung von Avastin® - haben einige Krankenkassen Verträge mit Ärzten abgeschlossen, in denen die Anwendung von Avastin® gefördert wird. Es ist also primär die Aufgabe der Partner der Selbstverwaltung hier schnellstmöglich eine Einigung über die Aufnahme der Behandlung der AMD in den EBM zu erreichen und diese ist in der nächsten Zeit auch zu erwarten. Zum Vergleich der Wirksamkeit von Avastin® ist in Deutschland eine Studie vorgesehen. (...)
(...) Eine unabhängige Studie zur Wirksamkeit wurde gerade gestartet. Wenn sich herausstellen sollte, dass beide Mittel wirken, dann bedeutet dies allerdings nicht automatisch die Zulassung von Avastin® zur Behandlung der genannten Erkrankung. In diesem Fall wäre die Frage zu klären, wie der Firma Roche die Zulassung und damit auch die Gewährleistung überantwortet werden kann. (...)
(...) Eine Regierung ist nur dann zur Informationsarbeit berechtigt, wenn ihr eine gesamtstaatliche und insbesondere schützende Aufklärung zukommt - beispielsweise Warnungen vor verunreinigte Lebensmitteln. Wenn eine Behörde jedoch einen Link veröffentlicht, der sich auf eine bestimmte politische Position bezieht (A22 - ja oder nein?), ist das etwas ganz anderes und verstößt tatsächlich gegen das Neutralitätsgebot. Besondere Zurückhaltung ist im nahen Vorfeld der Landtagswahlen geboten. (...)
(...) Die A 22 hat eine wichtige Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Elbe-Weser-Raumes. In den kommenden Jahren ist eine weitere Steigerung der Güterverkehre insbesondere auf den Seewegen zu erwarten. (...)