
(...) Unsere Vorstellung einer großstadtgerechten Hunde-Gesetzgebung: • Abschaffung des gesetzlichen Leinenzwangs und des grotesken Hundeführerscheins. (...)

(...) Unsere Vorstellung einer großstadtgerechten Hunde-Gesetzgebung: • Abschaffung des gesetzlichen Leinenzwangs und des grotesken Hundeführerscheins. (...)
(...) ich möchte Ihre wiederholte Nachfrage nutzen um zu betonen, dass über die Freigabe von Flächen in den Bezirken nicht einzelne Abgeordnete entscheiden, sondern die jeweilige Bezirksversammlung in ihrer Gesamtheit. Im Falle von Eimsbüttel haben alle in der Bezirksversammlung vertretenen Parteien interfraktionell entschieden. (...)
(...) So gilt für den Bezirk Wandsbek, dass in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen der Leinenzwang für Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung aufgehoben wird. Ausgenommen sind jedoch weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen und Biotope. (...)
(...) Die Befreiung vom Leinenzwang für gehorsamsgeprüfte Hunde in öffentlichen Grünanlagen ist Sache der Bezirke. Wie Sie vermutlich wissen, hat unser Bezirk Wandsbek bereits in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen auf den Wegen und Rasenflächen den Leinenzwang für Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung aufgehoben. (...)
(...) Demonstrationen sind nach dem Versammlungsgesetz bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. In Nordrhein-Westfalen ist dies die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde. (...)
Sehr geehrte Frau Klostermann,